Wissenswertes

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Abgabebestimmung für Pflanzenschutzmittel

Für den Bezug von Pflanzenschutzmitteln muss eine Kopie des Sachkundenachweises mit Vorder- & Rückseite vorliegen.

Die Abgabebestimmungen für Pflanzenschutzmittel, die am 06.07.2013 in Kraft getretene Sachkundeverordnung sieht vor, dass jeder, der derzeit im Pflanzenschutz sachkundig ist, ab dem 26.11.2015, sowohl für u.a. den Kauf zwingend einen Sachkundenachweis vorlegen muss. Weiter müssen sachkundige Personen im Turnus von 3 Jahren anerkannte Fortbildungsveranstaltungen besuchen um mit dem entsprechenden Nachweis Ihren Sachkundestand belegen zu können. Sollte der Sachkundenachweis nicht bei uns hinterlegt sein, dürfen wir keine, der Verordnung unterliegenden Produkte mehr an Sie verkaufen!

Abgabebestimmungen.

Frachtpauschale

Geänderte Frachtpauschale ab Februar 2023

Sehr geehrte Kunden,

wir möchten Sie darüber informieren, dass sich ab dem 01.02.2023 unsere Frachtpauschale ändert. Wir bedauern es sehr, diese Anpassung vornehmen zu müssen, können es aber auf Grund der Wirtschaftlichkeit leider nicht mehr vermeiden.

Aufträge unter 500€ Netto-Bestellwert ➔ Berechnung plus 20€ Frachtpauschale.

Aufträge zwischen 501€ - 1000€ Netto-Bestellwert ➔ Berechnung plus 10€ Frachtpauschale.

Sämtliche sonstige Abläufe bleiben unberührt und behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit Ihre Bestellung außerhalb unsrer Öffnungszeiten über unser Bestellformular (https://wurth-pflanzenschutz.de/Bestellformular.html) online an uns weiter zu leiten.

Wir bedanken uns vielmals für Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wurth Pflanzenschutz GmbH